Anzahl Durchsuchen:0 Autor:Site Editor veröffentlichen Zeit: 2022-06-30 Herkunft:Powered
1. Der zulässige Verschleißwert der Kette darf 10 % des Durchmessers der Ringkette oder der Dicke des Zubehörs nicht überschreiten;
2. Von der Ebene, wo der Hauptring nicht gebogen ist, ist der Hauptring um mehr als 10 Grad verzerrt und sollte verschrottet werden;
3. Risse in irgendeinem Teil der Kette, Krümmungs- oder Verdrehungsphänomene und Klemmen oder Verklemmungen zwischen den Ringscharnieren sind verboten und können nicht ausgeschlossen werden;
4. Die bleibende Dehnung der Kette und des Einzelrings darf 5 % der ursprünglichen Länge nicht überschreiten.